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Wie werden Kunden bei Sicherheitsvorfällen benachrichtigt?

Verfasst von amaise Support

Wie werden Kunden bei Sicherheitsvorfällen benachrichtigt?

amaise folgt bei Sicherheitsvorfällen den international anerkannten Meldepflichten und den gesetzlichen Anforderungen der jeweiligen Jurisdiktion:

  • DSGVO Art. 33/34 (EU): Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden. Benachrichtigung betroffener Personen bei hohem Risiko.

  • Schweizer nDSG Art. 24: Meldung an den EDÖB (FDPIC) und betroffene Personen so rasch wie möglich bei Datenschutzverletzungen mit hohem Risiko.

  • US-Regulierungen: Einhaltung der jeweils anwendbaren State Breach Notification Laws sowie branchenspezifischer Vorgaben.

  • HIPAA (US-Gesundheitsdaten): 60 Tage für Benachrichtigung betroffener Personen und HHS, State Breach Notification Laws mit teils kürzeren Fristen von 30-45 Tagen.

  • Berufsgeheimnis: Bewertung der Implikationen bei Daten, die besonderen Geheimhaltungspflichten unterliegen (z. B. Anwaltsgeheimnis, ärztliche Schweigepflicht).

Kommunikationskanäle:

  • Direkte Kundenkommunikation für betroffene Mandanten

  • Statusseite für öffentliche Updates

  • Vorfalldetails umfassen: Was geschehen ist, Umfang, Auswirkungen und ergriffene Gegenmassnahmen

Bei S1- und S2-Vorfällen erfolgt die Bestätigung innerhalb von 15 Minuten (Geschäftszeiten) und die Kommunikation innerhalb von 15-30 Minuten.

Benachrichtigung des Kunden als Auftraggeber:

amaise benachrichtigt den Kunden als Auftraggeber (Controller) innerhalb von 24 Stunden nach Feststellung eines Sicherheitsvorfalls, der dessen Daten betrifft. Dies ermöglicht dem Kunden, seine eigenen regulatorischen Meldepflichten fristgerecht zu erfüllen.

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